Die Stadt Cuxhaven schafft mit dem Bebauungsplanes Nr. 226 „Anbindung Offshore-Basishafen“ Planrecht für die Errichtung einer Erschließungsstraße für gewerbliche Bauflächen im Hafenhinterland des Deutschen Offshore-Industrie-Zentrum (DOIZ), sowie für eine direkte verkehrliche Anbindung des Offshore-Basishafen mit seinen Gewerbeflächen an die Bundesstraße 73. Damit einher geht die Überquerung der Bahnstrecke Cuxhaven – Hamburg mit einem Brückenbauwerk.
Mit Blick auf die dort anvisierten Nutzungen im Offshore-Bereich ergeben sich besondere Anforderungen für die neue Hafenanbindung und die Überführung über die Bahn. Der Transport von Bauteilen von Offshore-Windkraftanlagen er-fordert die Ausführung als Schwerlaststraße. Aufgrund der Maße der Bauteile, welche zukünftig von den Gewerbeflächen zur Verladung an die Wasserkante transportiert werden sollen, ergibt sich eine notwendige Fahrbahnbreite von rd. 22 m. Hinzu kommen noch Fuß- und Radwege. Um den Höhenunterschied des Geländes bei der Querung zu überwinden, muss die Straße südlich der Bahntrasse als Rampe ausgeführt werden. Auch die Erschließungsstraße wird auf einem Damm geführt, der voraussichtlich ca. 2 m über dem Gelände liegt.
Nach § 38 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) bedarf der Bau einer Gemeindestraße der vorherigen Planfeststellung, wenn hierfür eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist, was hier der Fall ist. Nach § 38 Abs. 3 NStrG ersetzen Bebauungspläne die Planfeststellung. Die Stadt Cuxhaven machte in Abstimmung mit der Landesstraßenbehörde von dieser Regelung des NStrG Gebrauch. Die vorliegende Straßenplanung mit Brückenbauwerk ist über einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert.
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