Für die Stadt Ahrensburg ergeben sich durch die Aufnahme in das Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ besondere Entwicklungsmöglichkeiten. Die Besonderheit und das Alleinstellungsmerkmal der Ahrensburger Innenstadt ist der unverkennbare barocke Stadtgrundriss mit prägenden, denkmalgeschützten Gebäuden und Parkanlagen. Die Innenstadt muss sowohl in ihrer Funktionsvielfalt als auch in ihrer stadträumlichen Besonderheit behutsam weiterentwickelt und gestärkt werden. Hierbei gilt es Perspektiven für die Innenstadt aufzuzeigen, die sich im Spannungsfeld zwischen Denkmalschutz und aktuellen Herausforderung wie dem Strukturwandel des Einzelhandels, der Nachfrage nach innerstädtischen Wohnangeboten im demographischen Wandel oder dem Klimawandel bewegen. Neben der fachlichen Erarbeitung der vorbereitenden Untersuchung mit integriertem ISEK spielt insbesondere die Verzahnung mit dem Beteiligungsverfahren eine wichtige Rolle.
Stadt Ahrensburg
Akteursgespräche, Auswertung Fachgutachten, Broschüre, Eigentümerbeteiligung, Entwicklungskonzept, Förderberatung, Grundlagenermittlung, Kinder- und Jugendbeteiligung, Maßnahmenkatalog, Moderation, Öffentlichkeitsbeteiligung, Politikbeteiligung, Stärken-Schwächen-Analyse, Trägerbeteiligung, Verwaltungsworkshop, Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB
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